Sportbetrieb im TSV 1869

Der Trainingsbeginn der einzelnen Abteilungen bzw. Gruppen kann noch nicht vorausgesagt werden, auch für uns Sportler gilt die bundeseinheitliche Notbremse!

Das regelt die bundeseinheitliche Notbremse bei Sportmöglichkeiten:

Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten: 
Bei einer Inzidenz über 100 können Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen – wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten. Für alle anderen gilt: Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.  

Sieht das Gesetz Öffnungsstrategien vor?

Ja, das Gesetz sieht Öffnungsstrategien vor. Die „Notbremse“ greift ab einer stabilen Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen. Sinkt die 7-Tage-Inzidenz unter den Wert von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen, treten dort ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen wieder außer Kraft.

Liebe Sportkameradinnen und -kameraden,
immer wieder wird an mich die Frage gestellt, wann geht es endlich wieder los im Sport. Gerade die Kinder brennen darauf, sich wieder sportlich zu betätigen.

Wie ihr aber seht, ist es im Werra Meißner Kreis (Inzidenzwert 122) zum heutigen Tag noch nicht möglich, einen Übungsbetrieb anzubieten. Ich sehe dies auch noch nicht bei Kindern unter 14 Jahren. Es ist nicht sinnvoll in Gruppen von fünf Personen und kontaktfrei einen Trainingsbetrieb durchzuführen. Die Aufsichtspersonen müssen ebenfalls einen negativen Test vorweisen. Wie soll das funktionieren? Sollte der Inzidenzwert unter 100 in den letzten Tagen liegen, werden die jeweiligen Übungsleiter ihren Gruppen mitteilen, wann, wo und wie der Übungsbetrieb wieder stattfindet. Im Freien, also beim Fußball und eventuell Turnen, wird dies sicherlich früher als bei den Hallensportarten Tischtennis und Volleyball der Fall sein. Die Schwimmabteilung ist sowieso abhängig von der Öffnung des Hallenbades.

Ich weiß, dass alle, nach dem schon fast einjährigen Sportverbot, gewillt sind, wieder in der Gruppe Sport zu betreiben. Doch auch wir Sportler müssen die Gesetze und Regeln nun einmal einhalten! Ich hoffe, dass der Inzidenzwert im Werra-Meißner Kreis bald konstant unter 100 fallen wird, dann kann es langsam wieder losgehen.

Sportliche Grüße und bleibt gesund!

Gerhard Biehl
1. Vorsitzender

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