Festausschuss Herles1000: Richtlinien für Verwendung Überschuss

Nachdem der Versuch, für Herleshausen einen “Förderverein Zukunft” aufzustellen, aus mehreren Gründen gescheitert ist, geht es nun darum, die vorhandenen Mittel für geeignete Projekte zu verwenden. 

Nach wie vor ist der Überschuss des Jubiläumsjahres bei drei verwahrenden Vereinen geparkt: Werratalverein Südringgau, Second Home und TSV 1869 Herleshausen. Dort soll er natürlich nicht bleiben. Der komplette Betrag wird für gemeinnützige Zwecke ausschließlich im Ortsteil Herleshausen zur Verfügung gestellt. Hierbei kann es um ganz unterschiedliche Projekte gehen. Eine Richtlinie zur Beantragung, Bewilligung und Verwendung von Zuschüssen aus dem Überschuss des Dorfjubiläums 2019 wurde vom Festausschuss erarbeitet und kürzlich verabschiedet.

Hier geht es zur Richtlinie Verwendung Überschuss 2019:

2023-11-29-Richtlinien-Verwendung-Ueberschuss-2019-1

Eine Druckversion kann auch bei den Festausschuss-Mitgliedern Walter Göpel, Friedhelm Göpel und Achim Wilutzky abgeholt werden.

Bis Ende des ersten Quartals (31.3.24) dürfen Projektvorschläge im Sinne der Richtlinien eingereicht werden. Der Festausschuss, der noch bis zur kompletten Auflösung der Verwahrkonten bestehen bleibt, wird über die Zuteilung der Mittel entscheiden und dies mit den politischen Gremien der Gemeinde abstimmen. Die Öffentlichkeit wird entsprechend informiert.

Blick auf Herleshausen im Brandenburg-Rahmen. (Foto: Helmut Schmidt)

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