Die Corona-Pandemie hat nicht nur den regelmäßigen Übungs- und Wettkampfbetrieb lahmgelegt, sondern auch die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) muss auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Nach § 13 Abs. 2 (Mitgliederversammlung) der Vereinssatzung hat die ordentliche Mitgliederversammlung jährlich in den ersten drei Monaten des Kalenderjahres stattzufinden.
Aufgrund der Corona-Krise und den nicht optimalen Vorbereitungen der anstehenden Neuwahlen, hat der Vereinsrat in seiner Sitzung vom 28.10.2020 eine Verschiebung der ordentlichen Mitgliederversammlung in den Juni oder Juli 2021 beschlossen. Man könnte dann die JHV im Notfall auch im Freien abhalten.
Dies wurde auch vom Gesetzgeber per Gesetz ermöglicht und zwar bei den gesetzlichen Erleichterungen für Vereine in der Corona-Krise.
Nach Artikel 2 § 5 Absatz 1 ist hierbei Folgendes festzustellen: „Ein Vorstandmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.“ Die Regelung ist am 28.03.2020 in Kraft getreten, gilt für Vorstände, deren Amtszeit im Jahr 2020/21 abläuft. |
Dies wurde dem 1. Vorsitzenden bei einem Telefongespräch mit dem Amtsgericht Eschwege bestätigt. Die Mitgliederversammlung kann gesetzlich zeitnah verschoben werden. Es stehen wichtige Entscheidungen an. Neben dem Genehmigen des Haushaltsplanes, hier müssten weitere Baumaßnahmen an und um der vereinseigenen Multifunktionshalle beschlossen werden, müssen auch Neuwahlen abgehalten werden. Wir wollen alle hoffen, dass das Infektionsgeschehen im Sommer so niedrig ist, um die Mitgliederversammlung stattfinden zu lassen. Sollte es wieder möglich sein, werden alle Mitglieder zeitnah informiert. Selbstverständlich sind dann alle zu einem Umtrunk mit Imbiss recht herzlich zu dieser Jahreshauptversammlung eingeladen. Gerhard Biehl, 1.Vorsitzender |